Grünes Kennzeichen

Grünes Kennzeichen

 

 

Fahrzeuge, die ein grünes Kennzeichen tragen, sind von der Kfz-Steuer befreit.


    •    Schwerbehinderten-Fahrzeuge
    •    Fahrzeuge von Hilfsorganisationen oder gemeinnützigen Organisationen
    •    Fahrzeuge von Schaustellern
    •    selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Kräne oder Betonpumpen)
    •    land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge (z.B. Traktoren oder Mähdrescher)
    •    Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten (z.B. Boote oder Segelflugzeuge)
    •    Pferdeanhänger